Missbrauchsdar-
stellungen melden, Kinder schützen
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Jedes Netzwerk hat Meldemöglichkeiten
Auf Facebook, Instagram und Co. können strafbare Inhalte wie Kinderpornografie dem Netzwerk selbst gemeldet werden. Dies ist über Meldebuttons möglich. Die meisten großen Netzwerkbetreiber haben ihren Sitz in den USA und sind dort gesetzlich verpflichtet, jeden Verdacht auf kinderpornografische Inhalte einer halbstaatlichen Stelle zu melden. Dafür sichern die Netzwerkbetreiber die Inhalte und alle dazugehörigen Daten und löschen diese anschließend.
Jede Meldung beim Netzwerkbetreiber führt dazu, dass Inhalte überprüft – und im Ernstfall – auch aus dem Netzwerk entfernt werden.
- Wo finde ich den Meldebutton?
Wo sich ein Meldebutton für strafbaren Inhalte innerhalb eines sozialen Netzwerks befindet, lässt sich pauschal nicht beantworten. Orientierung gibt der Social Media-Kompass. Auf der Internetseite werden die Meldefunktionen der bekanntesten sozialen Netzwerke aufgezeigt und erklärt.
- Was geschieht mit meiner Meldung beim Netzwerk?
Die Meldungen bezüglich Kinderpornografie oder sexueller Gewalt werden von den sozialen Netzwerken (ansässig in den USA) an das "National Center for Missing and Exploited Children" weitergeleitet. Dieses nimmt Hinweise auf, sichert Beweise und beauftragt anschließend die Löschung der Inhalte in den Netzwerken. Danach werden die Hinweise an die Polizeibehörden des Landes weitergegeben, aus dem der Upload registriert wurde. In Deutschland prüft das Bundeskriminalamt zentral jeden Hinweis nochmals und leitet diesen an die Polizeibehörden in den jeweiligen Bundesländern weiter. So können Ermittlungen vor Ort aufgenommen werden.
- Warum dauert es so lange, bis bestimmte Inhalte gelöscht werden?
Netzwerkbetreiber, aber auch anderen Beschwerdestellen sind verpflichtet die gemeldeten Inhalte ausführlich zu prüfen. Nicht jeder Inhalt ist auf den ersten Blick als Missbrauchsdarstellung zu erkennen, entsprechend kann es dauern, bis ein Video oder ein Bild juristisch bewertet wird. Erst dann kann eine Löschung beim Netzwerkbetreiber vorgenommen werden.
- Bringt es überhaupt etwas Inhalte zu melden?
Nur wenn Nutzerinnen und Nutzer konsequent Inhalte melden, können diese aus sozialen Netzwerken, aus Chats oder von Internetseiten entfernt werden. Jede Meldung führt dazu, dass die Inhalte auf ihre Strafbarkeit überprüft werden – und bei einer Bestätigung an die Polizei weitergegeben werden. Auf diese Weise kann die Polizei weitere Ermittlungen einleiten und betroffene Kinder sowie Täterinnen und Täter ausfindig machen. Jede Meldung eines kinderpornografischen Inhalts ist ein Schritt, um Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt zu schützen.
Ich mein klar,
so was muss gemeldet werden!
Meist gestellte Fragen
- Mache ich mich strafbar, wenn ich kinderpornografische Bilder oder Videos anschaue?
Kinderpornografische Darstellungen sind weltweit strafbar. Bei Kinderpornografie ist nicht nur die Verbreitung eine Straftat, sondern bereits der Besitz. Werden Inhalte beispielsweise in WhatsApp-Gruppen geteilt und angesehen, machen sich auch die Empfänger der Nachrichten strafbar, weil sie in den Besitz von kinderpornografischen Darstellungen gelangen. Für Jugendpornografie gilt das ebenfalls.
- Welche Strafen drohen mir, wenn ich Kinder- oder Jugendpornografie besitze oder verbreite?
Wer solche Inhalte über das Smartphone und andere Wege verbreitet, muss mit polizeilichen Ermittlungen und einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft rechnen. Über das Strafmaß entscheidet ein Gericht je nach Schwere der Tat. Wichtig zu wissen: Der Besitz und die Verbreitung von Abbildungen des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs ist ein Verbrechen und wird mit einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr bestraft. Hinzu kommt immer: Für die Beweissicherung wird die Polizei Smartphones und andere Kommunikationsmittel einbehalten oder weitergehende Maßnahmen wie z.B. Wohnungsdurchsuchungen durchführen.
- Was tue ich, wenn ich nur ein schlechtes Gefühl bei einer Darstellung habe, aber diese nicht richtig einordnen kann?
Auf keinen Fall sollten Sie solche Inhalte dann weiterleiten. Auch nicht an Vertrauenspersonen, die Ihnen helfen sollen, Inhalte rechtlich einzuordnen. Zwar ist es gut, sich in nicht eindeutigen Situationen Hilfe zu holen. Dabei sollten die Inhalte aber nicht zusätzlich noch weiterverbreitet werden. Dadurch würden Sie sich strafbar machen. Gerade in diesen Fällen sind die Internetbeschwerdestellen bundes- und landesweit die richtigen Ansprechpartner. Auch Netzwerkbetreiber (z. B. Facebook) oder andere Plattformanbieter müssen Ihrer Meldung nachgehen.
Internetbeschwerde-
stelle ist schneller Meldeweg
Die Internetbeschwerdestelle unter www.internet-beschwerdestelle.de ist eine deutsche Plattform für Beschwerden im Online-Bereich. Diese nimmt (auch anonyme) Hinweise über strafbare Inhalte entgegen, wenn diese auf Internetseiten, in Chats oder Foren, und über mobile Endgeräte verbreitet werden. Die gemeldeten Inhalte können sowohl auf deutschen als auch auf ausländischen Servern liegen und von jeder Internetnutzerin und jedem Internetnutzer gemeldet werden.
Die Internetbeschwerdestelle prüft jede Meldung im juristischen Sinne. Strafbare Inhalte werden der Polizei gemeldet sowie eine Löschung beim Provider beantragt.
- Wie geht die Internetbeschwerdestelle nach meiner Meldung vor?
Alle über www.internet-beschwerdestelle.de eingehenden Beschwerden werden zunächst juristisch geprüft. Wenn der gemeldete Inhalt gegen die einschlägigen Jugendmedienschutzgesetze oder gegen einschlägige Strafgesetze verstößt, können die Betreiber der Internetbeschwerdestelle weitere Schritte einleiten. Sie fordern die Anbieter der Inhalte direkt auf, die betreffenden Bilder oder Videos abzuändern oder veranlassen beim Host-Provider die Entfernung des Inhaltes. In gravierenden Fällen kann die Beschwerde in anonymisierter Form auch direkt an die zuständige staatliche Stelle weitergeleitet werden.
- Muss ich auch melden, wenn ich einen Inhalt nicht einordnen kann?
Nutzerinnen und Nutzer müssen Inhalte nicht einwandfrei als illegal bewerten können. Das ist die Aufgabe von Fachleuten bei der Polizei oder bei den eingerichteten Meldestellen. Neben offensichtlich strafbaren Darstellungen in Film, Bild oder Schrift gibt es auch solche, die nicht leicht einzuordnen sind. Damit solche Inhalte überprüft werden können, sollten die genannten Stellen auf diese aufmerksam gemacht werden. Inhalte, die Personen erniedrigen oder in sexualisierter Art und Weise zeigen, sollten in jedem Fall gemeldet werden.
- Kann ich auch anonym Inhalte melden?
Bei der Internetbeschwerdestelle ist es grundsätzlich möglich, Inhalte auch anonym zu melden. In manchen Fällen ist es allerdings ratsam, für Rückfragen eine E-Mail-Adresse zu hinterlegen.
Bei so was denkst du immer,
das passiert nur woanders.
Meist gestellte Fragen
- Wie kann ich solche Inhalte melden?
Die Betreiber sozialer Netzwerke haben Meldemöglichkeiten eingerichtet, über die jede und jeder strafbare Inhalte melden kann. Auch die Internetbeschwerdestelle unter www.internet-beschwerdestelle.de bietet eine unkomplizierte Meldemöglichkeit. In vielen Bundesländern gibt es darüber hinaus weitere Stellen, die sich einfach über das Internet recherchieren lassen.
Insbesondere bei Kinder- oder Jugendpornografie ist es wichtig, die Polizei einzubeziehen.
- Wenn ich einen Fall melde: Wird gegen mich auch Anzeige erstattet, weil ich in den Besitz von verbotenen Inhalten gekommen bin?
Es kann passieren, dass es zunächst auch zu Ermittlungen gegen Sie selbst kommt, nachdem Sie Anzeige erstattet haben. Das ist das normale Vorgehen in solchen Verfahren.
- Wie kann ich meinen Verdacht dokumentieren?
Bei Kinder- und Jugendpornografie müssen Sie besonders beachten: Wenn Sie vermuten, dass der Inhalt kinder- oder jugendpornografisch sein könnte, wenden Sie sich frühzeitig an ihre örtliche Polizeidienststelle. Fragen Sie konkret danach, ob in Ihrem geschilderten Fall Screenshots im Rahmen der Beweissicherung notwendig sind. Denn bei der Sicherung von kinder- oder jugendpornografischem Material können Sie sich selbst strafbar machen. Durch einen Screenshot würden Sie in den Besitz strafbarer Inhalte gelangen.
Jede Anzeige bei der Polizei ist Opferschutz
Die Polizei hat nur dann die Möglichkeit einzuschreiten und zu ermitteln, wenn solches Material gemeldet wird. Es ist immens wichtig, dass im Netz kursierende Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern den Behörden gemeldet werden. Jede Meldung kann helfen, Straftaten aufzuklären!
Die Anzeige können Sie jederzeit bei jeder Polizeidienststelle erstatten. Diese ist an keine Form gebunden und kann grundsätzlich persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. In vielen Bundesländern können Sie eine Anzeige auch über eine Online-Wache stellen. Das ist auch möglich, wenn eine Tat bereits längere Zeit zurückliegt.
- Wie kann ich Anzeige bei der Polizei erstatten?
Eine Strafanzeige kann jederzeit bei der örtlichen Polizeidienststelle erstattet werden. Sie ist an keine Form gebunden. Wer mag, kann sich vorher telefonisch danach erkundigen, wie die Anzeigenaufnahme im individuellen Fall vonstattengehen wird.
- Wie sichere ich Beweise für die Verbreitung – ohne mich selbst strafbar zu machen?
Wer Beweise für die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen dokumentieren will, sollte vorsichtig sein. Durch den Screenshot eines Bildes zum Beispiel würde man schon in den strafbaren Besitz von Kinderpornografie gelangen. Ratsam ist es daher, bei der Polizei vor Ort zu erfragen, wie Beweise z. B. in Chatgruppen oder in Messenger-Diensten gesichert werden können.
- Was macht die Polizei nach einer Anzeige?
Da bereits der Besitz von Missbrauchsdarstellungen eine Straftat ist, ist die Polizei verpflichtet Ermittlungen gegen die meldende Person einzuleiten. Das ist das normale Vorgehen. Ein solches strafrechtliches Ermittlungsverfahren kann gegen Kinder, Jugendliche und Erwachsene eingeleitet werden.
Aber: Hat jemand unaufgefordert Missbrauchsdarstellungen erhalten, z. B. in einer WhatsApp-Gruppe, und diese unverzüglich der Polizei gemeldet bzw. sofort vernichtet, könnte dies als straflos gewertet werden.
- Was geschieht, wenn ich die Inhalte nur lösche?
Das kommt auf den Einzelfall an und lässt sich pauschal nicht beantworten. Grundsätzlich ist ratsam, Straftaten zu melden, damit diese verfolgt werden können. Darüber hinaus ist eine Anzeige auch ein aktiver Beitrag zum Schutz der Opfer solcher Verbrechen. Bevor ein möglicherweise kinder- oder jugendpornografischer Inhalt einfach nur gelöscht wird, sollte man bedenken, dass hinter jeder Abbildung ein realer sexueller Missbrauch steht – und das Opfer geschützt werden müssen.
Es fühlt sich auf jeden Fall falsch an,
so was zu sehen und nichts zu unternehmen.
Meist gestellte Fragen
- Was kann ich tun, um eine Verbreitung von Kinderpornografie und Jugendpornografie zu stoppen?
Sie können aktiv dazu beitragen, dass Kinder- und Jugendpornografie nicht weiterverbreitet wird. Wer solche Inhalte grundsätzlich nicht weiterleitet, tut einen wichtigen ersten Schritt. Zweitens ist es entscheidend, entsprechende Bilder, Videos oder auch Kommentare konsequent zu melden. Auf keinen Fall sollten Sie selbst im Netz nach Inhalten suchen. Das ist Aufgabe der Polizei. Wichtiger wäre es, Ihr Umfeld daraufhin zu sensibilisieren und von einer Weiterleitung abzuhalten.
- Was tun, wenn jemand mich mit solchen Inhalten mobbt oder stalkt?
Wenn Sie im Rahmen von (Cyber-)Mobbing oder Stalking immer wieder solche Inhalte zugeschickt bekommen, sollten Sie unmittelbar Anzeige bei der Polizei erstattet. Wie Sie Beweise für die Tat sichern können, erfahren Sie von Ihrer örtlichen Polizeidienststelle.