Melden
statt teilen
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Du möchtest etwas melden? Es gibt 3 Wege. Such dir den für deine Situation passendsten aus:
Einfach, schnell und anonym melden bei der Internetbeschwerdestelle
Für jedes Problem findest du hier eine Meldemöglichkeit:
Ich mein klar, so was muss gemeldet werden!
Meist gestellte Fragen
Ja, das ist möglich! In manchen Fällen ist es aber besser, deine E-Mail-Adresse anzugeben, falls noch Fragen auftauchen.
Vertrau auf dein Bauchgefühl: Wenn du unsicher bist, ist es besser, den Inhalt zu melden. Die Internetbeschwerdestelle prüft den Fall sorgfältig und leitet bei Bedarf weitere Schritte ein.
Ja, auf den meisten Plattformen kannst du Inhalte anonym melden. Deine Identität bleibt geschützt.
Deine Meldungen werden bei sexuellen Darstellungen oder Missbrauchsdarstellungen an das "National Center for Missing and Exploited Children" weitergeleitet (Plattformen aus den USA). Dort werden Beweise gesichert und Inhalte gelöscht. Danach werden die Hinweise an die Polizei des Landes weitergegeben, aus dem der Upload registriert wurde. In Deutschland prüft das Bundeskriminalamt (BKA) jeden Hinweis und leitet diesen an die Polizei weiter, damit vor Ort ermittelt wird.
Nur wenn du Inhalte konsequent meldest, können diese von Social-Media-Plattformen entfernt werden. Deine Meldung kann eine Straftat aufdecken und ist damit ein aktiver Beitrag zum Schutz der Opfer. Ziel ist es, aktuell noch anhaltenden sexuellen Missbrauch und das Leid der Opfer schnellstmöglich zu beenden.
Plattformen und Beschwerdestellen müssen gemeldete Inhalte gründlich prüfen. Nicht jeder Inhalt ist auf den ersten Blick als Missbrauchsdarstellung erkennbar, deshalb kann es dauern, bis ein Video oder ein Bild rechtlich bewertet und gelöscht wird.
Den Inhalt auf keinen Fall herunterladen, weiterleiten oder Screenshots machen. Damit machst du dich strafbar, auch wenn du Beweise sichern willst. Wende dich an deine örtliche Polizei und frage nach, wie du Beweise in Chatgruppen sichern kannst.
Du machst dich nicht strafbar – aber der Beweis ist erstmal weg. Denk immer daran: Hinter jeder Abbildung stehen ein realer sexueller Missbrauch und ein Opfer, das geschützt werden muss. Jeder Hinweis hilft!
Da bereits der Besitz von Missbrauchsdarstellungen eine Straftat ist, ist die Polizei verpflichtet Ermittlungen gegen die meldende Person einzuleiten. Ein solches strafrechtliches Ermittlungsverfahren kann gegen Kinder, Jugendliche und Erwachsene eingeleitet werden.
Aber: Hat jemand unaufgefordert Missbrauchsdarstellungen erhalten, z.B. in einer WhatsApp-Gruppe, und diese unverzüglich der Polizei gemeldet bzw. sofort vernichtet, könnte dies als straflos gewertet werden.