Leichte Sprache: Kinderpornografie einfach erklärt

Das ist Kinder-Pornografie

Pornografie zeigt, wie zwei oder mehr Menschen Sex haben.
Kinder-Pornografie zeigt Sex mit Kindern.
Die Kinder wollen das aber nicht.
Sie werden dazu gezwungen.
Sie sind jünger als 14 Jahre.

Kinder-Pornografie sind zum Beispiel:

  • Videos
  • Bilder
  • Comics

Kinder-Pornografie ist auf der ganzen Welt verboten.
In Deutschland ist das eine Straftat.
Es wird mit Gefängnis bestraft.

Man darf auch keine Kinder-Pornografie mit anderen teilen.
Oder besitzen.
Oder kaufen.

Das kann ich tun, wenn ich Kinderpornografie erhalte?

Leiten Sie die Inhalte nicht an andere weiter.
Melden Sie die Inhalte:

  • Dem Netzwerk-Betreiber
    Auf Facebook, Instagram und Co. können Sie Kinder-Pornografie selbst melden.
    Dafür benutzen Sie Melde-Buttons.

    Die meisten großen Netzwerk-Betreiber sind in den USA.
    Sie müssen jeden Verdacht an eine besondere Stelle melden.
    Das ist ein Gesetz.

    Dafür speichern die Netzwerk-Betreiber die Inhalte.
    Dann melden sie sie an die Stelle.
    Danach löschen die Betreiben die Inhalte wieder.


    Die Stelle leitet die Hinweise an die Polizei weiter.
    Wenn die Inhalte aus Deutschland kommen,
    informiert die amerikanische Polizei
    die Polizei in Deutschland.
    Die deutsche Polizei kümmert sich dann darum.

  • Der Internet-Beschwerde-Stelle
    Sie erreichen die Beschwerde-Stelle unter www.internet-beschwerdestelle.de
    Sie müssen dabei ihren Namen nicht sagen.

    Sie sind sich nicht sicher,
    ob etwas Kinder-Pornografie ist?
    Auch dann können Sie an die Beschwerde-Stelle schreiben.

    Die prüft die Inhalte dann.
    Wenn die Inhalte verboten sind,
    sagt die Beschwerde-Stelle der Polizei Bescheid.
  • Der Polizei
    Sie sollen Kinder-Pornografie auch der Polizei melden.
    Bitte beachten Sie:
    Die Polizei dann auch Ermittlungen gegen Sie einleiten.
    Zum Beispiel:
    Wenn Sie auf Ihrem Handy strafbare Inhalte haben.
    Dazu darf die Polizei auch Ihr Handy behalten.

 

Wenn Sie Kinder-Pornografie melden
beschützen Sie Kinder
Vor sexueller Gewalt
Die Polizei kann den Kindern nur dann helfen.

Deswegen ist es so wichtig,
dass Sie solchen Dinge melden.

So kann ich Anzeige bei der Polizei erstatten

  • Das geht bei jeder Polizei-Dienststelle
     
  • Sie können zur Polizei gehen.
    Oder die Polizei anrufen.
     
  • Sie können sich jederzeit bei der Polizei melden.
    Am Tag und auch in der Nacht.

Das tut die Polizei nach meiner Anzeige

  • Die Polizei prüft das Smartphone usw.
    Manchmal behält sie es dann erst einmal.
     
  • Die Polizei kann auch eine Anzeige gegen Sie machen.
     
  • Die Polizei prüft die Anzeige dann.
    Meistens nimmt sie die Anzeige dann zurück.
     
  • Die Polizei nimmt Ermittlungen auf.
    Das heißt:
    Sie versucht Täterinnen oder Täter und Opfer zu finden.

Das können Sie tun

Das können Sie tun,
wenn es Ihnen nach dem Erhalt von Kinder-Pornografie schlecht geht.

Diese Hilfe-Stellen und Opfer-Vereine helfen Ihnen:
Zu den Hilfe-Stellen

Sie sind selbst Opfer sexualisierter Gewalt in der Kindheit geworden?

Dann erhalten Sie hier Hilfe:
Zu den Hilfe-Stellen

Das steht auf der Internet-Seite

Die Internetseite www.soundswrong.de informiert Sie über Kinder-Pornografie.
Sie ist besonders für:

  • junge Menschen
  • Eltern
  • Fachkräfte

Sie informiert auch darüber,
wie Sie strafbare Inhalte melden können.
Und sie sagt Ihnen,
wie Sie Kinder davor warnen können.

Damit die Kinder solche Sachen nicht mit anderen teilen.

Das ist das ProPK

ProPK ist eine Abkürzung.
Sie steht für „Polizeiliche Kriminalprävention“
Das bedeutet:
Straftaten und Verbrechen verhindern.

Das ist sehr wichtig.
Damit sich alle Menschen sicher fühlen können.

Bei der ProPK arbeiten Viele zusammen:

  • die Polizei in den Bundes-Ländern
  • die Bundes-Polizei
  • das Bundes-Kriminal-Amt

So bekommen Sie Kontakt zu uns

Haben Sie Fragen?
Bitte verwenden Sie dazu das Kontakt-Formular!

Wenn wir Ihnen Informationen oder Unterlagen schicken sollen,
brachen wir Ihre E-Mailadresse.

Bitte beachten Sie:
Wir können keine Straf-Anzeigen bearbeiten.
Wenn Sie eine Strafanzeige erstatten möchten,
wenden Sie sich bitte direkt an:

  • Ihre nächst-gelegene Polizei-Dienststelle
  • oder die Internet-Wache von Ihrer Landes-Polizei

Bitte beachten Sie:
Wir können Ihr Schreiben nur werktags (montags bis freitags)
zu den üblichen Bürozeiten bearbeiteten.
Wir leiten Ihre Nachricht an
die für Kriminal-Prävention verantwortliche Stelle weiter.
Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort melden sich dann bei Ihnen.