Ein Klick,
ein Verbrechen

Zivilcourage zeigen und Missbrauchsdarstellungen melden

Die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern über Chats, Messenger und soziale Netzwerke steigt. Auch Kinder und Jugendliche selbst teilen leichtfertig solche Bilder und Videos. Laut bundesweiter Polizeilicher Kriminalstatistik waren in Deutschland im Jahr 2022 42 Prozent der Tatverdächtigen jünger als 18 Jahre (2020 waren es noch knapp ein Drittel). Viele sind sich nicht bewusst, dass sie kinderpornografische Inhalte weitersenden. Andere wissen nicht, wie sie darauf reagieren sollen. Tatsache ist: Kinderpornografie zeigt sexualisierte Gewalt an Kindern. Die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen ist ein Verbrechen. Entscheidend ist es, Inhalte konsequent zu melden. Jede Meldung hilft, Betroffene zu schützen.

Zu den Clips

Man fühlt sich wie im falschen Film,

wenn ein Kind so was auf dem Handy hat.

Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen ist ein Verbrechen

Mit der Gesetzesverschärfung des Paragrafen § 184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften) zum Verbrechenstatbestand muss jede Person, die Missbrauchsdarstellungen verbreitet, mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr rechnen. Auch minderjährige Täterinnen und Täter machen sich strafbar. 

Kinderpornografische Darstellungen sind weltweit strafbar

Darunter werden pornografische Bilder oder Videos verstanden, die den sexuellen Missbrauch von unter 14-Jährigen zeigen. Der Besitz, Erwerb oder die Verbreitung von Bildern oder Filmaufnahmen, aber auch von Schriften und zeichnerischen Darstellungen sexueller Handlungen an und von Kindern werden bestraft. Das gilt beispielsweise auch für Manga-Bilder mit entsprechenden Darstellungen oder Erzählungen mit entsprechendem Inhalt. Unter Jugendpornografie werden pornografische Darstellungen zusammengefasst, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von 14 bis 17 Jahren zeigen (§ StGB 184c).
Strafbar sind bereits Posing-Darstellungen. Gemeint sind damit aufreizende Bilder von nackten oder teilweise bekleideten Kindern mit einem sexuellen Bezug.
Zahlen über die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen gibt es im Infotext zum Tatmittel Internet.

Jeder kann Missbrauchsdarstellungen melden

Wer Kinderpornografie im Netz findet und meldet, leistet einen entscheidenden Beitrag zum Schutz von Kindern. Nach einer Meldung kann die Polizei Ermittlungen aufnehmen und die weitere Verbreitung des Materials stoppen. Jeder Hinweis kann helfen, Straftaten aufzuklären!

Missbrauchsdarstellungen oder Kinderpornografie?

Im Zusammenhang mit der Kampagne verwenden wir auch den Begriff "Kinderpornografie" aus dem Strafgesetzbuch synonym zum Begriff "Missbrauchsdarstellungen". Damit greifen wir den kritischen Diskurs um diese Bezeichnung auf – ohne dabei den polizeilich und juristisch eingeführten Begriff gänzlich auszuklammern.