Aufklärung und Maßnahmen

Eltern / Jugendliche

Wut, Enttäuschung, Schock: Wenn Eltern erfahren oder selbst entdecken, dass ihr Kind illegale Inhalte auf dem Smartphone hat, kann dies viele Gefühle auslösen. Trotzdem ist es wichtig, ruhig zu reagieren, auch wenn das Kind z. B. Kinderpornografie auf dem Smartphone hat! Es kann eventuell nichts dafür, dass es solche Missbrauchsdarstellungen zugeschickt bekommen hat. Erkundigen Sie sich danach, ob Ihr Kind überhaupt weiß, was es empfangen hat. Erklären Sie auch, dass es sich um echten sexuellen Kindesmissbrauch handelt und dass auch das Versenden und der Besitz von solchen Darstellungen strafbar sind. Seit dem 01. Juli 2021 ist dieser Straftatbestand ein Verbrechen; auch minderjährige Verbreiter solcher Inhalte müssen mit einer Strafe rechnen. 

Sensibilisieren Sie Ihr Kind hinsichtlich verbotener Inhalte im Internet. Dabei sind Internetangebote nützlich, die sich auf Medienkompetenzvermittlung spezialisiert haben, wie z.B. klicksafe und Schau hin!

KLICKSAFE
SCHAU HIN!

Eine überregionale Medienkompetenzdatenbank finden Sie bei der

BUNDESZENTRALE FÜR POLITISCHE BILDUNG

Wie kommt er an diese grausamen Videos

und warum schaut er sich so was an?

Klären Sie auf!

Allgemein gilt: Lassen Sie Kinder zunächst nicht allein ins Internet gehen. Klären Sie schon früh darüber auf, dass es Inhalte gibt, die Kinder verstören und belasten können. Nennen Sie Ihrem Kind verlässliche Ansprechpartner, an die es sich bei Problemen wenden kann. Vermitteln Sie auch, dass sich Menschen online manchmal hinter falschen Identitäten verbergen können und Kinder so ansprechen wollen. Auch deswegen ist Datensparsamkeit besonders in Chats, Foren und bei Social Media immer wichtig. Kinder sollten weder eine Telefonnummer noch die Adresse dort angeben.

  • Welche Strafen drohen Minderjährigen, wenn sie Missbrauchsdarstellungen verbreiten?
  • Wie können sich Jugendliche gegen solche Inhalte wehren?
  • Müssen Eltern mit Strafen rechnen?
  • Wie kommen Kinder und Jugendliche an Missbrauchsdarstellungen?
  • Wo finden junge Menschen Hilfe, wenn sie sich nicht an ihre Eltern wenden wollen?
  • Suchen Sie mit Ihrem Kind geeignete Internetangebote aus und bieten Sie Hilfe bei der Nutzung dieser an.

  • Vereinbaren Sie Sicherheitsregeln.

  • Haben Sie ein offenes Ohr für Online-Probleme, denn Anfeindungen, Belästigungen oder problematische Inhalte können Kinder belasten und überfordern.

  • Melden Sie Auffälligkeiten, wie jugendgefährdende oder strafbare Inhalte im Internet, dem Seitenbetreiber, der Polizei oder den Meldestellen: www.jugendschutz.net/verstoss-melden oder unter www.internet-beschwerdestelle.de

Ich schäme mich dafür,

dass mein Kind über so etwas lachen kann.

Meist gestellte Fragen

  • Wie kann ich meinen Verdacht dokumentieren?
  • Wenn ich einen Fall melde: Wird gegen mich auch Anzeige erstattet, weil ich in den Besitz von verbotenen Inhalten gekommen bin?
  • Warum kann es sich beim Sexting unter Minderjährigen auch um Kinder- und Jugendpornografie handeln?

Fachleute

Wer beruflich an einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche arbeitet, sich ehrenamtlich im Verein engagiert oder als in die Betreuung von Minderjährigen eingebunden ist, muss illegale Inhalte beispielsweise auf dem Smartphone der Kinder nicht auf Strafbarkeit bewerten können. Jede und jeder kann aber der Sache nachgehen, das Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen oder mit den Minderjähringen selbst suchen. 

In jedem Fall sollten aber sowohl Erwachsene als auch die Kinder und Jugendlichen selbst über die Folgen einer Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen aufgeklärt werden. 

Beachten Sie dabei auch die intern aufgestellten Meldewege und Verpflichtungen Ihrer Einrichtung. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler im Rahmen von (Cyber-) Mobbing immer wieder solche Inhalte zugeschickt bekommt, sollte unmittelbar Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden. Dafür dürfen Betroffene in diesem Fall auch Beweise in Form von Screenshots sichern, um den Vorfall zu dokumentieren. 

Das sind doch die Kids,

die ich von klein auf kenne.

Klären Sie auf!

Jede Schule, jeder Verein, jedes Jugendhaus kann sowohl die Eltern als auch die Kinder und Jugendlichen selbst über die strafbare Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen aufklären. Dies ist auch mit Unterstützung der Polizei beispielsweise bei Elternabenden oder über Elternbriefe möglich. Darüber hinaus sollten an jeder Einrichtung, an jeder Schule und auch im Verein Handlungsregeln bei Verdacht auf eine Straftat aufgestellt werden. Deutlich werden sollte, in welchem Fall die Einrichtungsleitung oder der Vereinsvorstand eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten wird. 

  • Wie kann ich an meiner Einrichtung über die strafbare Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen aufklären?
  • Wann muss ich als Lehrkraft die Polizei informieren?
  • Kann ich mich bei einem Verdacht auf eine Straftat von der Polizei zunächst beraten lassen?
  • Wie handle ich bei Verdacht auf eine Sexualstraftat?
  • Der Besitz, der Erwerb und die Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie sind Straftaten.

  • Wer solche Inhalte unaufgefordert erhält, sollte diese auf keinen Fall weiterverbreiten. Jeder sollte die Versender  über die Strafbarkeit informieren.

  • Kinder oder Jugendliche können über ihre Eltern Strafanzeige bei der Polizei erstatten, wenn sie pornografische und andere verbotene Inhalte über Messenger oder soziale Netzwerke erhalten haben.

  • Ist das Smartphone das Tatmittel, dann wird es von der Polizei einbehalten – mit allen Kontakten, Fotos oder sonstigen Daten. Das betrifft auch strafunmündige Kinder. Die rechtlichen Folgen für die Beteiligten sind in Abhängigkeit des Alters und je nach Entscheidung der zuständigen Staatsanwaltschaft völlig unterschiedlich. So kann das Smartphone von der Polizei z. B. auf Werkseinstellung zurückgesetzt werden oder einbehalten werden.

    Im Einzelfall kann das Smartphone dauerhaft entzogen werden. Dabei ist zu bedenken, dass in vielen Fällen ein Elternteil als Anschlussinhaber der SIM-Karten der Smartphones eingetragen ist und somit bei einer Strafanzeige auch sein Name in den polizeilichen Akten vermerkt wird.

Meist gestellte Fragen

  • Wie kann ich Kinder- oder Jugendpornografie erkennen?
  • Was ist Kinderpornografie?
  • Was ist Jugendpornografie?
  • Das könnte Sie auch noch interessieren:

Umfeld

Darstellungen von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen werden über soziale Netzwerke, WhatsApp und Messenger verbreitet. 

Dabei ist die Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie weltweit eine Straftat. Teilen Sie solche Inhalte nicht, sondern melden sie diese der Polizei!

Redest Du mit ihm drüber,

oder ist das was was seine Eltern machen müssen?

Zeigen Sie Zivilcourage im Netz!

Sehen Sie das Melden von kinderpornografischen Bildern oder Videos bei Netzwerkbetreibern und der Polizei als couragierte Hilfe: Sie helfen der Polizei dabei, anhaltenden Missbrauch zu beenden. Bitte haben Sie keine Angst vor dieser Verantwortung. Die Polizei und andere Fachleute sind dafür da, Sachverhalte juristisch einzuordnen. Sie selbst müssen Inhalte nicht bewerten können.

Die Behörden sind darauf angewiesen, dass Sie mögliche strafbare Inhalte melden. Dadurch wird das Entdeckungsrisiko für Täterinnen und Täter erhöht. Jeder Hinweis trägt dazu bei, die Strukturen der Vertuschung von Missbrauchstaten besonders im familiären Umfeld zu minimieren.

  • Woher haben Kinder und Jugendliche solche Inhalte?
  • Warum verbreiten sie diese Inhalte untereinander?
  • Als Außenstehender kann ich doch nicht helfen, oder?
  • Handeln Sie, wenn Sie auf kinderpornografische Inhalte im Internet treffen!

  • Der wichtigste Tipp für alle: Leiten Sie solche Inhalte nicht unbedacht weiter! Das ist der erste Schritt, um eine Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie zu stoppen.

  • Treten Sie aus Chatgruppen aus, in denen solche Inhalte verbreitet werden.

  • Melden Sie die Inhalte dem Netzwerkbetreiber oder der Polizei.

    Mit jeder Meldung eines illegalen Inhalts beim Netzwerkbetreibern und der Polizei leisten Sie Zivilcourage im Netz. Ihre Hinweise können der Polizei dabei helfen, anhaltenden Missbrauch zu beenden.  

    Wenn Sie Inhalte nur schwer zuordnen können, aber ein schlechtes Gefühl bei der Darstellung haben: Melden Sie diesen Inhalt. Sie müssen Videos oder Bilder nicht einwandfrei juristisch bewerten. Das ist Aufgabe der Polizei und anderer Fachleute. Dank vieler Hinweise kann das Entdeckungsrisiko für Täterinnen und Täter erhöht werden. So können auch Missbrauchstaten im familiäeren Umfeld eher entdeckt und beendet werden. 

Meist gestellte Fragen

  • Wie kann ich meinen Verdacht dokumentieren?
  • Wie und wo erstatte ich Anzeige?
  • Mache ich mich strafbar, wenn ich die Inhalte nur lösche?