Eltern / Jugendliche

Wut, Enttäuschung, Schock: Wenn Eltern erfahren oder selbst entdecken, dass ihr Kind illegale Inhalte auf dem Smartphone hat, kann dies viele Gefühle auslösen. Trotzdem ist es wichtig, ruhig zu reagieren, auch wenn das Kind z. B. Kinderpornografie auf dem Smartphone hat! Es kann eventuell nichts dafür, dass es solche Missbrauchsdarstellungen zugeschickt bekommen hat. Erkundigen Sie sich danach, ob Ihr Kind überhaupt weiß, was es empfangen hat. Erklären Sie auch, dass es sich um echten sexuellen Kindesmissbrauch handelt und dass auch das Versenden und der Besitz von solchen Darstellungen strafbar sind. Seit dem 01. Juli 2021 ist dieser Straftatbestand ein Verbrechen; auch minderjährige Verbreiter solcher Inhalte müssen mit einer Strafe rechnen. 

Sensibilisieren Sie Ihr Kind hinsichtlich verbotener Inhalte im Internet. Dabei sind Internetangebote nützlich, die sich auf Medienkompetenzvermittlung spezialisiert haben, wie z.B. klicksafe und Schau hin!

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Wie kommt er an diese grausamen Videos

und warum schaut er sich so was an?

Klären Sie auf!

Allgemein gilt: Lassen Sie Kinder zunächst nicht allein ins Internet gehen. Klären Sie schon früh darüber auf, dass es Inhalte gibt, die Kinder verstören und belasten können. Nennen Sie Ihrem Kind verlässliche Ansprechpartner, an die es sich bei Problemen wenden kann. Vermitteln Sie auch, dass sich Menschen online manchmal hinter falschen Identitäten verbergen können und Kinder so ansprechen wollen. Auch deswegen ist Datensparsamkeit besonders in Chats, Foren und bei Social Media immer wichtig. Kinder sollten weder eine Telefonnummer noch die Adresse dort angeben.

  • Welche Strafen drohen Minderjährigen, wenn sie Missbrauchsdarstellungen verbreiten?
  • Wie können sich Jugendliche gegen solche Inhalte wehren?
  • Müssen Eltern mit Strafen rechnen?
  • Wie kommen Kinder und Jugendliche an Missbrauchsdarstellungen?
  • Wo finden junge Menschen Hilfe, wenn sie sich nicht an ihre Eltern wenden wollen?
  • Suchen Sie mit Ihrem Kind geeignete Internetangebote aus und bieten Sie Hilfe bei der Nutzung dieser an.

  • Vereinbaren Sie Sicherheitsregeln.

  • Haben Sie ein offenes Ohr für Online-Probleme, denn Anfeindungen, Belästigungen oder problematische Inhalte können Kinder belasten und überfordern.

  • Melden Sie Auffälligkeiten, wie jugendgefährdende oder strafbare Inhalte im Internet, dem Seitenbetreiber, der Polizei oder den Meldestellen: www.jugendschutz.net/verstoss-melden oder unter www.internet-beschwerdestelle.de

Ich schäme mich dafür,

dass mein Kind über so etwas lachen kann.

Meist gestellte Fragen

  • Wie kann ich meinen Verdacht dokumentieren?
  • Wenn ich einen Fall melde: Wird gegen mich auch Anzeige erstattet, weil ich in den Besitz von verbotenen Inhalten gekommen bin?
  • Warum kann es sich beim Sexting unter Minderjährigen auch um Kinder- und Jugendpornografie handeln?